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Zivilprozess in Erlangen

Nachfolgend ist ein Standardfall eines Zivilprozesses ohne überraschende Besonderheiten schematisch dargestellt. Abhängig vom Rechtsgebiet und vom Einzelfall kann es zu nicht unerheblichen Abweichungen von diesem Schema kommen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.

1. Terminvorbereitung

Wenn Sie sich in einem Streitfall entscheiden, sich anwaltlich beraten zu lassen, ist folgendes Vorgehen hilfreich:
Sämtliche Daten und Unterlagen (z.B. Verträge, Schriftverkehr, Mahnungen etc.), die mit der Angelegenheit zu tun haben sammeln und den chronologischen Ablauf notieren. Die Aufbewahrung von Briefumschlägen ist sinnvoll, damit von uns Zugangsdaten errechnet werden können. Des weiteren sollte eine Aufstellung möglicher Zeugen erstellt werden.

2. Anwaltliches Beratungsgespräch

Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs werden, außer bei komplexen Fällen, die Grundzüge des weiteren Vorgehens besprochen. Es ist deshalb wichtig, oben genannte Unterlagen mitzubringen.
Zunächst ist es im Beratungsgespräch erforderlich, dass Sie die Ereignisse schildern. Hier ist unter anderem von Interesse, was wirklich passiert und wer daran beteiligt gewesen ist. Von entscheidender Bedeutung ist, mit welchen Zeugen und Unterlagen die Geschehnisse belegt werden können.
Es ist erforderlich, dass der komplette Sachverhalt mit seinen Einzelheiten bekannt ist, damit die Erfolgsaussichten und die Vorgehensweise realistisch eingeschätzt werden können.
Darüber hinaus ist zu klären, ob eine Rechtsschutzversicherung zur Seite steht, die für die entstehenden Kosten einsteht. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Namen der Rechtsschutzversicherung sowie Ihre Versicherungsnummer bereithalten. Es ist dann zu prüfen, ob die Versicherung zur Kostentragung verpflichtet ist.
Bei finanzieller Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn eine Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, ist es hilfreich, Belege über die Einkünfte sowie den Mietvertrag zum Beratungsgespräch mitzubringen.
Wenn keine dieser beiden Alternativen in Betracht kommt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Es kann jedoch ein Erstattungsanspruch gegenüber den übrigen am Streit Beteiligten bestehen.
Nach der Klärung dieser Fragen muss das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Je nach Fallgestaltung kann dem noch eine Recherche oder intensive Prüfung der Rechtslage vorangehen.
Schließlich werden Sie gebeten eine Vollmacht zu unterschreiben. Nur damit besteht die Berechtigung Sie zu vertreten.

3. Außergerichtliche Einigung

Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, den Konflikt ohne gerichtliches Verfahren beizulegen. Hierfür kommt beispielsweise ein Schreiben an die Gegenseite in Betracht, in dem die Forderungen benannt und juristisch begründet werden. Sollte hierauf nicht eingegangen werden, ist zu überlegen, ob eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen soll. Hierbei ist zu Bedenken, dass Gerichtsverfahren von nicht unerheblicher Länge sein können. Verfahrensdauern von einem Jahr sind wegen der Überlastung der Gerichte leider keine Seltenheit.

4. Gerichtsverfahren

Wenn man zur Entscheidung kommt, die Forderungen sollen gerichtlich geltend gemacht werden, muss zunächst ein Gerichtskostenvorschuss bei Gericht einbezahlt werden. Dieser richtet sich nach dem so genannten "Streitwert". Üblicherweise bildet der Wert der erhobenen Forderung den Streitwert. Zu beachten ist, dass das Gericht nicht tätig wird, bevor der Gerichtskostenvorschuss bezahlt ist.
Sodann wird ein Schriftsatz gefertigt, in dem die Faktenlage geschildert wird sowie alle Argumente angeführt werden, die die erhobenen Forderungen begründen. Damit ist die Klage erhoben.
Vom Gericht wird die Klageschrift an die Gegenseite weitergeleitet, die Gelegenheit zur Erwiderung hat.

Das Gericht bestimmt einen Gütetermin, in dem es einen Vorschlag zur Einigung der Parteien unterbreitet. Kommt eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu Stande, findet in der Regel im Anschluss die mündliche Verhandlung statt. In dieser werden Sie von uns vertreten. Ob Sie persönlich erscheinen müssen, ordnet das Gericht im Vorfeld an.
In der Verhandlung stellen beide Seiten die Fakten aus ihrer Sicht dar und tragen die Argumente für ihre Position vor. Häufig wird hierbei auf den vorausgegangenen Schriftverkehr Bezug genommen. Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, kommt es zu einer Beweisaufnahme. In dieser werden die von den Parteien benannten Zeugen und Sachverständigen angehört. Am Ende der Verhandlung können beide Seiten noch einmal Stellung nehmen.

5. Urteil

Anders als im Fernsehen wird das Urteil in aller Regel nicht direkt nach der mündlichen Verhandlung verkündet. Am Ende der Verhandlung wird vielmehr vom Gericht ein Termin genannt, an dem das Urteil bekannt gegeben wird. An diesem Termin muss niemand teilnehmen. Beide Parteien bekommen das Urteil zugeschickt.
Sofern die Klage keinen Erfolg hatte, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Berufung vorliegen und ob eine solche sinnvoll erscheint.

6. Vollstreckung

Sollte die beklagte Partei die Forderung trotz der Verurteilung nicht erfüllen, muss diese mit Hilfe des Gerichtsvollziehers beigetrieben werden.

7. Abrechnung

Im Gerichtsurteil wird auch bestimmt, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Sofern das Gericht dem Kläger Recht gibt, hat die Gegenseite die Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie die Kosten der Beweisaufnahme zu übernehmen. Häufig ist es jedoch so, dass beide Seiten teilweise Recht bekommen, so dass die Kosten dementsprechend aufgeteilt werden. Zu beachten ist, dass auch der Gewinner eines Prozesses ein Kostenrisiko trägt, da dieser für die Kosten aufzukommen hat, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig sein sollte.