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Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht
Ein Kfz-Fahrer verstößt gegen das Gebot, beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb anzuhalten, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit einer normalen Betriebsbremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 30.5.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt.