Mandanteninformation
Aktuelles aus dem Verkehrsrecht
Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones
In seinem Beschluss vom 3.11.2015 hat das Oberlandesgericht Celle die Rechtsbeschwerde
eines Autofahrers verworfen, den das Amtsgericht zu einer Geldbuße von
75 € verurteilt hatte, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit
einer sogenannten Blitzer-App benutzt hatte.
Das Gericht führte in seinem Beschluss aus, dass ein Smartphone ein technisches
Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne
der Straßenverkehrsordnung ist, falls darauf eine sog. Blitzer-App installiert
ist. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhält das Smartphone
über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung
eines Blitzer-Warngerätes. Ohne Bedeutung ist, ob die Blitzer App tatsächlich
einwandfrei funktioniert. Entscheidend ist allein, dass das Smartphone vom Autofahrer
zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte. Und dieses ist laut Straßenverkehrsordnung
nicht erlaubt.